AGB | Medivora
Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Medivora GmbH
für Unternehmer im Sinne des UGB und BGB
Stand: [Datum einfügen]

1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Medivora GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (Österreich) sowie § 14 BGB (Deutschland).

Ein Verkauf an Verbraucher erfolgt nicht.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Vertragsabschluss


Angebote der Medivora GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen


Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Zahlungsziel: 14 Tage netto
  • Zahlungsverzug tritt automatisch mit Fälligkeit ein
  • Verzugszinsen gemäß § 456 UGB bzw. § 288 BGB

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

4. Lieferung und Gefahrübergang


Lieferungen erfolgen ab Lager Österreich.

Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

Teillieferungen sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Medivora GmbH.

Eine Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig.

6. Gewährleistung


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden Einschränkungen:

  • Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen.
  • Versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
  • Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung.

7. Haftung


Die Haftung der Medivora GmbH ist – außer bei Personenschäden – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Medizinprodukterechtliche Bestimmungen


Der Kunde verpflichtet sich, Medizinprodukte ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und weiterzugeben.

Eine Weitergabe an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.

Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei:

  • Rückrufen
  • Sicherheitskorrekturmaßnahmen
  • Marktüberwachungsmaßnahmen

9. Rückruf- und Sicherheitsmaßnahmen


Im Falle behördlicher oder sicherheitsrelevanter Maßnahmen verpflichtet sich der Kunde zur unverzüglichen Kooperation.

Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten sind einzuhalten.

10. Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Medivora GmbH.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist Wien.

Bitte vor Veröffentlichung noch [Datum einfügen] mit dem finalen Stand ergänzen.