AGB | Medivora
Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Medivora e.U.
Ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Medivora e.U., Simmelgasse 1/1, Tür 67, 1210 Wien (im Folgenden „Medivora“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB sowie gegenüber Kunden mit Sitz im Ausland, die nach der jeweiligen Rechtsordnung Unternehmereigenschaft aufweisen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Medivora. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Medivora ihnen nicht gesondert widerspricht.

Diese Bedingungen gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte.

2. Kundenkreis


Medivora liefert ausschließlich an Fachkreise. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

Der Kunde sichert zu, dass er zur Beschaffung, Lagerung und Anwendung bzw. Weitergabe der bestellten Medizinprodukte nach den geltenden Bestimmungen berechtigt ist. Medivora ist berechtigt, vor der ersten Lieferung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen und die Lieferung bis zu dessen Vorlage zurückzuhalten.

Ändern sich die Voraussetzungen dieser Berechtigung, hat der Kunde Medivora unverzüglich zu informieren.

3. Vertragsabschluss


Angebote von Medivora sind freibleibend und unverbindlich.

Bestellungen des Kunden – schriftlich, per E-Mail oder über die Medivora-Plattform – stellen ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

Angaben in Katalogen, Preislisten und auf der Website sind keine zugesicherten Eigenschaften, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Maßgeblich für Eigenschaften und Anwendung eines Produkts ist ausschließlich die Gebrauchsanweisung des Herstellers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen


Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager, ausschließlich Versand- und Verpackungskosten.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Kunden mit gültiger, im Zeitpunkt der Lieferung überprüfter UID-Nummer erfolgt die Verrechnung steuerfrei bzw. im Reverse-Charge-Verfahren. Der Kunde hat Änderungen seiner UID-Nummer unverzüglich bekanntzugeben.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum
  • Zahlungsverzug tritt mit Fälligkeit ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf
  • Verzugszinsen gemäß § 456 UGB
  • Ersatz notwendiger Betreibungs- und Einbringungskosten

Medivora ist berechtigt, bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauskasse oder Sicherheiten zu verlangen.

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung und Gefahrübergang


Lieferungen erfolgen ab Lager in Österreich. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert verrechnet werden.

Die Gefahr geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, auch wenn Medivora die Versandkosten trägt.

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Lieferverzögerungen, die Medivora nicht zu vertreten hat – insbesondere bei Lieferausfällen von Herstellern oder Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt – verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

Der Kunde hat die Sendung unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden, Vollständigkeit sowie auf Unversehrtheit der Verpackung und Einhaltung allfälliger Temperaturvorgaben zu prüfen.

6. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Medivora.

Eine Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe der offenen Forderung an Medivora ab.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Medivora unverzüglich zu verständigen.

7. Stornierung und Rücknahme


Sterile Medizinprodukte, kühlpflichtige Produkte sowie Produkte, deren Lagerbedingungen nach Verlassen des Medivora-Lagers nicht lückenlos nachweisbar sind, werden nicht zurückgenommen. Grund ist die Unterbrechung der Rückverfolgbarkeit und der nachweisbaren Lagerkette; eine Wiedereinlagerung ist regulatorisch nicht vertretbar.

Unberührt davon bleiben Rücksendungen aufgrund von Mängeln, Falschlieferungen, Transportschäden sowie Rückrufmaßnahmen. Diese erfolgen kostenfrei für den Kunden nach vorheriger Abstimmung mit Medivora.

Die Stornierung einer bereits bestätigten Bestellung bedarf der Zustimmung von Medivora und ist ausgeschlossen, sobald die Ware kundenspezifisch beschafft oder versandt wurde.

8. Gewährleistung und Mängelrüge


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit folgenden, zwischen Unternehmern vereinbarten Einschränkungen:

  • Offensichtliche Mängel sowie Transportschäden sind binnen 7 Tagen ab Erhalt schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).
  • Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, jedenfalls jedoch nicht länger als bis zum Ablauf des auf dem Produkt angegebenen Verfallsdatums.
  • Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

Beanstandete Ware ist bis zur Klärung unverändert und sachgerecht gelagert aufzubewahren.

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Unterbrechung der Kühlkette beim Kunden, Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung, Überschreitung des Verfallsdatums oder Eingriffe des Kunden zurückzuführen sind.

9. Haftung


Die Haftung von Medivora ist – außer bei Personenschäden – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Medivora ist Händler und nicht Hersteller der gelieferten Produkte. Für die Konformität und die Sicherheit des Produkts sowie für den Inhalt der Gebrauchsanweisung ist der jeweilige Hersteller verantwortlich. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; ein Regress gemäß § 12 PHG wird zwischen Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Medizinprodukterechtliche Pflichten des Kunden


Der Kunde verpflichtet sich, Medizinprodukte ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Gebrauchsanweisung des Herstellers zu lagern, zu verwenden und weiterzugeben. Eine Weitergabe an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig.

Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:

  • die vom Hersteller vorgegebenen Lagerbedingungen einzuhalten, insbesondere Temperaturvorgaben und Schutz vor Licht und Feuchtigkeit
  • Produkte nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr anzuwenden und ordnungsgemäß zu entsorgen
  • die zur Rückverfolgbarkeit erforderlichen Aufzeichnungen zu Charge und UDI zu führen und aufzubewahren
  • Medivora Vorkommnisse im Zusammenhang mit gelieferten Produkten unverzüglich zu melden

Medivora dokumentiert Charge und UDI jeder Lieferung und stellt dem Kunden die zugehörigen Unterlagen – insbesondere Gebrauchsanweisungen und Konformitätsnachweise – zur Verfügung.

11. Rückruf- und Sicherheitsmaßnahmen


Im Falle behördlicher oder sicherheitsrelevanter Maßnahmen – insbesondere Rückrufen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und Marktüberwachungsmaßnahmen – verpflichtet sich der Kunde zur unverzüglichen Mitwirkung.

Der Kunde hat dabei insbesondere:

  • betroffene Chargen umgehend zu sperren und die Anwendung einzustellen
  • Medivora binnen der jeweils mitgeteilten Frist die im eigenen Bestand befindliche Menge zu melden
  • Rücksendung, Vernichtung oder Korrekturmaßnahmen nach Anweisung durchzuführen und zu dokumentieren

Der Kunde hält Kontakt- und Lieferadressdaten aktuell, damit Sicherheitsinformationen ihn ohne Verzögerung erreichen.

12. Vermietung von Geräten


Die Vermietung von Geräten erfolgt auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Mietvereinbarung, die vor Beginn des Mietverhältnisses abgeschlossen wird. Diese regelt insbesondere Mietgegenstand, Mietdauer, Entgelt, Kaution sowie Lieferung und Rückholung. Bei Widersprüchen geht die Mietvereinbarung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Das Eigentum am Mietgegenstand verbleibt jederzeit bei Medivora. Eine Weitergabe an Dritte sowie Eingriffe in das Gerät sind ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

Der Mieter hat das Gerät ausschließlich gemäß der Gebrauchsanweisung des Herstellers zu verwenden, vor Beschädigung zu schützen und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen. Für Schäden, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sowie für Verlust haftet der Mieter.

Die Aufbereitung – Reinigung und Desinfektion – nach jeder Rückgabe erfolgt ausschließlich durch Medivora und wird dokumentiert. Eine erneute Vermietung erfolgt erst nach abgeschlossener und dokumentierter Aufbereitung.

13. Beratungsleistungen


Beratungsleistungen im Bereich Regulatory Affairs und Qualitätsmanagement werden nach Aufwand oder als Pauschale auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erbracht.

Medivora schuldet die sorgfältige Erbringung der Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg. Die Beratung ersetzt keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für die Umsetzung der Empfehlungen sowie für die Erfüllung der eigenen regulatorischen Pflichten verbleibt beim Kunden.

Beide Vertragsteile verpflichten sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte vertrauliche Informationen geheim zu halten.

14. Nutzung der Medivora-Plattform


Medivora stellt Kunden eine digitale Plattform zur Bestell-, Lager- und Dokumentationsverwaltung zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig und erfolgt im Rahmen der Geschäftsbeziehung unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seiner Zugangsdaten sowie für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; Wartungsfenster und Störungen sind möglich.

Bestellungen und sicherheitsrelevante Meldungen sind bei Nichtverfügbarkeit der Plattform jederzeit auch per E-Mail oder Telefon möglich. Die Plattform ersetzt nicht die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten des Kunden.

Soweit Medivora dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der gesondert abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

15. Datenschutz


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Medivora sowie – für in der Plattform verarbeitete Daten des Kunden – gemäß dem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.

16. Schlussbestimmungen


Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Medivora.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.